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Immobilie verschenken: Welcher Wert gilt beim Finanzamt?

Jakob Rottmann · Zertifizierter Sachverständiger · 28.10.2026

Schenkungsteuer bei Immobilien in München: Freibeträge, Bewertung durch das Finanzamt und wann ein eigenes Gutachten sinnvoll ist.

Gleiche Regeln wie bei der Erbschaft

Für Schenkungen gelten dieselben Bewertungsregeln wie für Erbschaften. Auch hier kann ein niedrigerer Wert nach § 198 BewG nachgewiesen werden.

Freibeträge

Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 € (Steuerklasse II). Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu – ein Grund, Schenkungen frühzeitig zu planen.

In München übersteigen Immobilienwerte diese Beträge häufig. Ein realistischer Wert wirkt sich dann direkt auf die Steuer aus.

Tipp

Ein Gutachten vor der Schenkung schafft Planungssicherheit. Besprechen Sie Gestaltungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht mit Ihrem Steuerberater; diese können den Wert zusätzlich mindern.

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