Erbschaft & Schenkung · München & Umland
Das Finanzamt bewertet pauschal – oft viel zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert nach.
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Beispielrechnung (vereinfacht) für ein geerbtes Haus in München, Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €.
Bewertung Finanzamt
1.250.000 €
Steuer ca. 371.000 €
Verkehrswert laut Gutachten
980.000 €
Steuer ca. 291.000 €
Ihre Ersparnis
≈ 80.000 €
bei Gutachtenkosten zum Festpreis
Illustrativ, keine Steuerberatung. Tatsächliche Werte hängen vom Einzelfall ab.
Wenn Geschwister auszahlen, verkaufen oder übernehmen wollen, braucht es einen neutralen Wert. Ein Gutachten nach § 194 BauGB beendet Streit über Zahlen – und schafft eine Grundlage, die alle akzeptieren.
Zertifizierter Sachverständiger · RTMN Immobilien GmbH
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Jetzt Einsparung prüfenWenn der vom Finanzamt festgestellte Wert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt und die Freibeträge überschritten sind. Mit einem Gutachten nach § 198 BewG kann der niedrigere Wert nachgewiesen werden.
Ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen ist der übliche Weg für den Nachweis nach § 198 BewG. Jakob Rottmann ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.
Ja. Ein neutraler Verkehrswert nach § 194 BauGB ist eine faire Grundlage für Auszahlung, Übernahme oder Verkauf.
München und Umland, z. B. Landkreis München, Starnberg, Freising, Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck.