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Erbschaftsteuer auf Immobilien senken: So funktioniert § 198 BewG

Jakob Rottmann · Zertifizierter Sachverständiger · 28.10.2026

Warum das Finanzamt Immobilien oft zu hoch bewertet und wie Erben mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen.

Kurz erklärt

Das Finanzamt berechnet den Wert einer geerbten oder geschenkten Immobilie mit einem standardisierten Verfahren. Besonderheiten wie Sanierungsbedarf, ungünstiger Schnitt, Wohnrecht oder Lärm fließen dabei kaum ein.

§ 198 Bewertungsgesetz erlaubt Erben und Beschenkten, einen niedrigeren tatsächlichen Wert (gemeinen Wert) nachzuweisen – in der Praxis mit einem Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Wenn der Wert im Feststellungsbescheid deutlich über dem liegt, was die Immobilie am Markt tatsächlich bringen würde, und die Freibeträge überschritten sind.

Typische Fälle: Renovierungsstau, Altbau mit Mängeln, Nießbrauch oder Wohnrecht, schwierige Lage, Mehrfamilienhaus mit niedrigen Bestandsmieten.

Fristen beachten

Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie den Bescheid deshalb früh prüfen. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung; sprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Steuerberater ab.

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